Weiterbildung
Systemische Beratung
Wir vermitteln in unserer 2 jährigen Weiterbildung "Systemische Beratung" alle grundlegenden Kenntnisse zur systemischen Haltung und methodische Kompetenzen für eine gelungene Gesprächsführung.
Weiterbildung
Systemische Supervisionen & Organisationsberatung
Diese Aufbauweiterbildung richtet sich an alle Personen, die sich als Systemische*r Berater*in weitergebildet haben und nun einen konkreten Einblick in die Arbeit als Supervisor*in bekommen möchten.
Weiterbildung
Kinderschutzfachkraft
Dieser Online-Aufbaukurs richtet sich an alle Fachkräfte im sozialen Bereich mit mindestens einer 1 jährigen Fordbildung im systemischen Bereich.
Weiterbildungen
Wir bieten systemische Weiterbildungen in Beratung, Supervision & Organisationsberatung sowie Therapie & Gesundheitscoaching seit 2010 hier in Münster an.
Veränderungen bedeuten persönliche Entwicklungen. Viele gesellschaftliche Veränderungen bewegen uns täglich. Im beruflichen Kontext, im privaten Umfeld, im politischen Bereich. Dies ist einerseits eine Herausforderung, anderseits bringt jede Veränderung auch Neues mit sich wie z.B.:
Selbstreflexion - Selbstverantwortung - Selbstkompetenz
Beobachtung festgefahrener Strukturen, Verhaltensweisen, Handlungen
Aktivierung der eigenen Ressourcen und Kompetenzen
Neue Entscheidungen treffe
Eigene Lösungen finden
Unsere Gast Dozent*innen
Unsere Zertifikate
Systemische Gesellschaft
AZAV Arbeitsförderung
Förderungsmöglichkeiten
ConSpect_ Institut für systemisch-lösungsorientierte Therapie wurde von der Zertifizierungsstelle ZertSozial und der Bezirksregierung Münster als anerkannter Bildungsträger nach der allgemeinen Akkreditierungs- und Zulassungsordnung (AZAV) für die folgende systemischen Weiterbildungen zugelassen:
- Systemische Beratung
- Systemische Therapie & Gesundheitscoaching
- Systemische Supervision
Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden. Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewandererte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.
- Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
- Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW
- Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.
- Münster: Handwerksbildungszentrum Herr Versen 0251 – 705 1223
Die Bildungsprämie richtet sich an Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen. Gefördert werden individuelle berufsbezogene Weiterbildungen. Der Staat zahlt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro.
Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten für eine berufliche Weiterbildung eines anerkannten Bildungsträger übernommen werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Arbeitslosigkeit auf Arbeitssuche
- von Arbeitslosigkeit bedroht
- Weiterbildung unterstützt bei der beruflichen Eingliederung
- Weiterbildung dient der Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
- Persönliches Beratungsgespräch mit dem/der Sachbearbeiter*in der ortsansässigen Arbeitsagentur
- Antrag auf Bildungsgutschein stellen
- Ziel ist es, dass die Teilnehmer*innen ein bestimmtes Bildungsziel oder eine erweiterte Qualifikation erhalten.