Förderungen
! Nur für die Weiterbildung „Systemische Beratung“ möglich !
ConSpect ist ein zertifizierter Bildungsträger nach AZAV, und diese Weiterbildung ist somit förderfähig. Angestellte können staatliche Unterstützung nutzen, um beruflich aktuell zu bleiben – vor allem durch das Qualifizierungschancengesetz, das seit 2019 in Deutschland gilt.
Die wichtigsten Punkte sind:
· Zugang zur Weiterbildung für alle: Förderung für alle Arbeitnehmer*innen & Arbeitsuchende, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Ziel ist es, Beschäftigte auf den digitalen Wandel vorzubereiten und ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern.
· Förderung der Weiterbildungskosten: Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt, je nach Unternehmensgröße, einen Teil der Kurskosten und des Arbeitsentgelts während der Qualifizierung.
· Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit: Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen, um passende Qualifizierungsmaßnahmen und individuelle Weiterbildungspläne zu entwickeln.
Nutzen Sie das Qualifizierungschancengesetz und sichern Sie sich staatliche Zuschüsse für Ihre Weiterbildung!
Förderungsübersicht für den Bildungsgutschein:
Kriterium | Unter 50 Beschäftigte (Kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (Mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (Große Betriebe) |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung) | 75 % Zuschuss | 50 % Zuschuss | 25 % Zuschuss |
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt ohne Berufsabschluss | Bis zu 100 % Zuschuss | Bis zu 100 % Zuschuss | Bis zu 100 % Zuschuss |
Übernahme der Lehrgangskosten | 100 % Kostenübernahme | 50 % Kostenübernahme | 25 % Kostenübernahme |
Übernahme der Lehrgangskosten ohne Berufsabschluss | Bis zu 100 % Kostenübernahme | Bis zu 100 % Kostenübernahme | Bis zu 100 % Kostenübernahme |
Übernahme der Lehrgangskosten für Beschäftigte ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Menschen | Bis zu 100 % Kostenübernahme | Bis zu 100 % Kostenübernahme | Keine zusätzliche Förderung |
Zusätzliche Förderung: | |||
Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vor, können die Förderungen um 5 % erhöht werden | |||
(gilt für Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und Lehrgangskosten). Individuelle Förderung ist online beantragbar. |
Die geförderte Maßnahme erfordert neue Vertragsunterlagen sowie eine Infomappe, die wir Ihnen inklusive der Zertifikate im Anhang zusenden. Die Maßnahmennummer lautet 367 0296 2024. Arbeitgeber*innen können ihren Antrag online ausfüllen und benötigen dafür eine individuelle Trägerbescheinigung. Kontaktieren Sie uns, und wir stellen diese gerne aus. Arbeitsuchende können den Antrag über das Jobcenter stellen.
Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden. Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
! Zur ist der Bildungsscheck eingestellt worden, wir hoffen das es im Jahr 2025 neue vergeben werden !
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewandererte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.
- Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
- Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW
- Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.
- Münster: Handwerksbildungszentrum Herr Versen 0251 – 705 1223
www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/root.html
www.iwwb.de//weiterbildung.html?seite=26
http://www.bildungsurlaub-machen.de/
https://www.hbz-bildung.de/de/foerderung/foerderungsprogramme
Bildungsgutschein:
- Allgemeine Informationen: Förderung von Weiterbildung
- Antrag für Arbeitgeber: Individuelle Förderung