
Weiterbildung "Systemisch, lösungsorientierte Kinderschutzfachkraft"
Die Anforderungen an alle Fachkräfte die mit "Kindeswohlgefährdung" zu tun haben, werden immer größer. Der §8a, 8b stellt konkrete Bedingungen auf, was zu tun ist, um die Sicherheit eines Kindes zu gewährleisten.
Dieser Kurs hat das Ziel, dass die Fachkräfte sich einerseits in den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Formen und Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung und den Anforderungen an eine gerichtsrelevante Dokumentation gut auskennen und andererseits durch den Fokus auf das systemische Denken und Handeln die erforderliche Beratung als Kinderschutzfachkraft mit Sicherheit und Vertrauen ausführen kann.
Zielgruppe
Geschäftsleitungen, Angestellte mit Leitungsfunktion die beratend Ihren Fachkräften bei Kindeswohlgefährdung zur Seite stehen
Angestellte mit teilselbstständiger Tätigkeit im freiberuflichen Bereich, die Beratungen als Kinderschutzfachkraft anbieten möchten
Selbstständige Supervisor*innen, die sich ihr Wissen in diesem Bereich erweitern möchten
Start
Aktuell gibt es keinen konkreten Starttermin, Sie können sich gerne auf die Warteliste setzten lassen und wir melden uns, sobald der Kurs beginnen kann.
Inhouse
Diesen Kurs bieten wir auch als Inhouse-Veranstaltung an. Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden.
Kurs: KSF I
Kursleitung: Heidi Surhove
Ort: Münster
Kursgebühr: 695,00 Euro
Anmeldegebühr: 50,00 Euro
Förderung: Bildungsscheck
Dauer: 5 Tage
Abschluss: ConSpect_ Zertifikat „Systemisch, lösungsorientierter Kinderschutzfachkraft“
Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Fortbildung im Bereich „Systemische Beratung“ und eine berufliche Tätigkeit in denen Fälle mit dem Aspekt einer drohenden oder bestehenden Kindeswohlgefährdung regelmäßig bearbeitet und kollegial beraten werden.
Einführung in den §8a, 8b SGB VIII Rechtliche Einordnung & Datenschutz Gefährdungsbereiche beobachten – erkennen – handeln
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Modelle von Gefährdungseinschätzungen/Beratungen Erarbeitung von Auflagen / Schutzkonzepte Praxis: Gefährdungseinschätzung anhand von eigenen Fällen üben
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Kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern Besondere Belastungen in Familiensystemen (psychische Erkrankung, Sucht, häusliche Gewalt, hochstrittige Eltern) Praxis: Gefährdungseinschätzung anhand von eigenen Fällen üben
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Aufgaben und Kompetenzen als Kinderschutzfachkraft Konstruktive Fragen zu den Beobachtungen, Ressourcen, Belastungen Praxis: Gefährdungseinschätzung anhand von eigenen Fällen üben
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Berichtswesen & Dokumentation Netzwerkarbeit als Kinderschutzfachkraft Abschluss & Reflektion & Zertifizierung
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Abgabe einer schriftlichen Dokumentation in zwei Fällen |
Unsere Dozent*innen für "Systemisch, lösungsorientierte Kinderschutzfachkraft"


Heidi Surhove
Maren Hild
Förderungen
ConSpect_ Institut für systemisch-lösungsorientierte Therapie wurde von der Zertifizierungsstelle ZertSozial und der Bezirksregierung Münster als anerkannter Bildungsträger nach der allgemeinen Akkreditierungs- und Zulassungsordnung (AZAV) für die folgende systemischen Weiterbildungen zugelassen:
- Systemische Beratung
- Systemische Therapie & Gesundheitscoaching
- Systemische Supervision
Für Arbeitnehmer/innen: 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden. Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gibt es einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewandererte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen.
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.
- Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck aus
- Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW
- Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung. Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.
- Münster: Handwerksbildungszentrum Herr Versen 0251 – 705 1223
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Unsere Zertifikate

Systemische Gesellschaft
