Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis zu allgemeinen Geschäftsbedingungen von ConSpect_:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von ConSpect_  im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden.

(2) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Teilnehmer*in haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsschluss

Die Anmeldung zu einer Weiterbildung erfolgt über den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages. Eine verbindliche Anmeldung ist erfüllt, wenn der Vertrag unterzeichnet im Institut vorliegt und die Anmeldegebühr überwiesen worden ist. Zur Annahme des Vertrages bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Annahmebestätigung durch ConSpect_.

§ 3 Anzahl der Teilnehmer/innen

(1) Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der/die Teilnehmer*in unverzüglich eine Benachrichtigung.

(2) ConSpect_ hat das Recht einen angekündigten Termin bei Vorliegen dringender Gründe abzusagen. Es ist dann unsere Pflicht die Teilnehmer*innen rechtzeitig zu informieren und einen adäquaten Ersatztermin zu benennen.

ConSpect_  hat das Recht, bei zu geringer Teilnahme den Kurs zu verschieben. Sollte der Kurs überhaupt nicht zustande kommen,  erhalten die Teilnehmer*innen die bereits gezahlten Gebühren im vollen Umfang zurück. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 4 Entgelte, Zahlungsmodalitäten

Die zu zahlenden Teilnahmegebühren werden in den Ausschreibungen jeweils inklusive und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, außer in den systemischen Weiterbildungen, sofern diese von der Mehrwertsteuer befreit sind. Es gelten die jeweils in der Anmeldung festgelegten Zahlungsmodalitäten.

Ein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren wegen Fehlzeiten des/r Teilnehmers/der Teilnehmerin oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht Inanspruchnahme des Weiterbildungsangebotes besteht nicht.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Weiterbildungsvertrages

Der/die Teilnehmer*in und der Veranstalter haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages von diesem zurückzutreten.

Der Vertrag ist von beiden Vertragspartnern jeweils zum Halbjahr mit einer Frist von 6 Wochen kündbar. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen schriftlich erfolgen. Kündigt der/die Teilnehmer*in, so müssen die Raten bis zur Mitte des Weiterbildungsjahres weiter entrichtet werden.

Sollte sich die Teilnehmerzahl unter 8 TN reduzieren, muss sich ConSpect_ nicht mehr an die verabredeten Veranstaltungstermine halten und darf die Weiterbildung neu organisieren.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Rücktritt/Kündigung bei Förderung durch die Arbeitsagentur:

Für Weiterbildungen, die durch die Arbeitsagentur gefördert bzw. bezahlt werden, gelten folgende Teilnahme- und Kündigungsbedingungen:
  1. Das Vertragsverhältnis kann zum Ende der ersten drei Monate mit einer Frist von max. 6 Wochen ordentlich gekündigt werden, sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate.
  2. Ein vorzeitiges Ende des Vertragsverhältnisses bedarf wichtiger Gründe und ist nur in Absprache mit der Arbeitsagentur möglich. Im Falle eines begründeten Abbruches fallen keine Kosten für den*die Teilnehmer*in an.
  3. Ein kostenloses Rücktrittsrecht ist wird eingeräumt
-          bei Arbeitsaufnahme

-          wenn keine Förderung nach dem SGB III erfolgt

-          14 Tage nach Vertragsabschluss, längstens zu Beginn der Maßnahme
  1. ConSpect hat die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund (z.B. öffentliches Desinteresse, häufige Fehlzeiten, Nichteinhaltung der Ethikrichtlinien, mangelnde Beteiligung) in Absprache mit der Arbeitsagentur abzubrechen.
  2. Der*die Teilnehmer*in verpflichtet sich bei einer vorzeitigen Kündigung dies mit der Förderstelle abzustimmen, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. 
§ 7 Pflichten des/der Teilnehmenden

Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, an den Seminaren, den Supervisionsveranstaltungen und Peergruppentreffen regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, an der Sicherung des Weiterbildungsziels mitzuwirken.

In besonderen Fällen behält sich die Kursleitung das Recht vor, eine/n Teilnehmer*in ohne Erstattung der gezahlten Gebühren auszuschließen, wenn durch das Verhalten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung (Seminare/Supervisionen) gefährdet ist. Eine Grundlage dafür sind die Ethikrichtlinien der Systemischen Gesellschaft und die vertraglichen Absprachen.

§ 8 Pflichten des Instituts

Das Institut verpflichtet sich die systemischen Weiterbildungen gemäß den Richtlinien der Systemischen Gesellschaft durchzuführen.

§ 9 Termin-/Programmänderungen

Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann ConSpect_ einzelne Veranstaltungen innerhalb eines Weiter- oder Fortbildungsprogramms verschieben oder – unter Beachtung der Höchstteilnehmerzahl – mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Dasselbe gilt bei einem kurzfristigen, nicht von ConSpect_ verschuldeten Ausfall der Lehrtherapeuten/Lehrtherapeutinnen. In diesem Fall ist ConSpect_ auch berechtigt, eine/n andere/n Referenten/Referentin mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen oder es wird nach Absprache mit den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ein Ersatztermin gefunden. 

§ 10 Überlassene Unterlagen

Durch die von ConSpect_ im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung  weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich ConSpect_ die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 11 Gewährleistung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Lehrenden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. ConSpect_ übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Seminarunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

§ 12 Haftung /Haftungsausschluss

(1) ConSpect_  haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der/die Teilnehmer*in Schadensersatzansprüche geltend macht, die durch ein von ConSpect_ zuzurechnendem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten – auch von Erfüllungsgehilfen – beruhen. Soweit keine vorsätzliche Rechtsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) ConSpect_  haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ebenso wie eine mögliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz unberührt.

(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen

Haftungsausschluss

a)       bei Unfall, Diebstahl und anderen Schadensfällen wird keine Haftung seitens der Kursleitung bzw. der Veranstalter übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur möglich, wenn aus Sicht des/der Teilnehmenden keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Bei gesundheitlichen Bedenken ist ein ärztlicher Rat einzuholen. Sollte trotz gesundheitlicher Bedenken eine Teilnahme erfolgen, geschieht dies in völliger Eigenhaftung seitens des/der Teilnehmers/Teilnehmerin.

b)       Der Veranstalter bzw. die Kursleitung übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für entstehende Schäden oder gesundheitlicher Verschlimmerung. Die Kursleitung ist über bestehende Risiken zu informieren und aufzuklären. In diesem Fall ist der Kursleitung vorbehalten, den/die Teilnehmer/in weiter zu unterrichten. Auf keinen Fall und in keiner Weise jedoch führt eine Mitteilung der gesundheitlichen Risiken seitens des/ Teilnehmers/Teilnehmerin zur Haftungsübernahme seitens der Kursleitung oder des Veranstalters.

c)        für Druck- und Schreibfehler in Flyern, Programmen u. ä. wird keine Haftung übernommen. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

§ 13 Angaben des/r Teilnehmenden/Datenschutz

Die Teilnehmer*innen werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von ConSpect_ in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. ConSpect_ gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Kunde/Kundin mit der Speicherung der Daten einverstanden. Der/die Teilnehmer*in ist jederzeit berechtigt, eigene Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern beziehungsweise löschen zu lassen. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet sich, über die während der Weiterbildung in Fallgesprächen und Fallbearbeitungen bekannt werdenden persönlichen Daten stillzuschweigen. Dem/Der Teilnehmer*in ist bekannt, dass eine Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen hat.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von ConSpect_ im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Münster, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 15 Widerrufbelehrung /Widerrufsrecht

Der/Die Teilnehmer*in kann seine/ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

ConSpect_Institut für systemisch-lösungsorientierte Therapie (GbR)

Bernd + Heidi Surhove

Marktallee 11

48 165 Münster.